Wie funktioniert Psychotherapie?

Der Weg zu einer Psychotherapie hat feste Schritte. Hier finden Sie sie in der Reihenfolge, in der sie meist ablaufen.

  1. Die psychotherapeutische Sprechstunde

    Am Anfang steht die Sprechstunde. Wir lernen uns kennen, ich verschaffe mir ein Bild von Ihrem Anliegen, und wir klären, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist oder ob eine andere Hilfe besser passt.

    Bei Kindern und Jugendlichen kann die Sprechstunde auf mehrere Termine verteilt werden. Eine Überweisung brauchen Sie dafür nicht. Bringen Sie die Gesundheitskarte Ihres Kindes mit.

  2. Probesitzungen (probatorische Sitzungen)

    Vor der eigentlichen Therapie folgen mindestens zwei, bei Kindern und Jugendlichen bis zu sechs Probesitzungen. Sie dienen dazu, die Diagnose zu sichern, Ziele zu besprechen und zu prüfen, ob die Zusammenarbeit passt.

    Vor Beginn der Therapie braucht es außerdem einen kurzen ärztlichen Bericht (Konsiliarbericht), zum Beispiel aus der Kinder- oder Hausarztpraxis. Damit werden körperliche Ursachen ausgeschlossen.

  3. Der Antrag bei der Krankenkasse

    Die Therapie wird bei der Krankenkasse beantragt. Ich helfe beim Ausfüllen und schreibe den fachlichen Teil. Eine Kurzzeittherapie wird in zwei Schritten zu je zwölf Stunden bewilligt, eine längere Therapie kann ebenfalls beantragt werden. Die Kasse entscheidet in der Regel innerhalb weniger Wochen.

    Im Antrag und im ärztlichen Bericht steht die Diagnose als ICD-Code, zum Beispiel F93. Was ein Code bedeutet, können Sie hier nachschlagen.

    Bei privater Versicherung oder Beihilfe gelten die Bedingungen Ihres Vertrags. Klären Sie die Kostenübernahme bitte vorab mit Ihrer Versicherung.

  4. Die Rolle der Eltern

    Bei Kindern und Jugendlichen gehört die Zusammenarbeit mit den Eltern dazu. Es gibt Termine, an denen Eltern oder andere wichtige Bezugspersonen teilnehmen. Die Krankenkasse sieht dafür zusätzliche Stunden vor.

    Für die Behandlung von Kindern ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten nötig. Jugendliche ab 15 Jahren können eine Therapie bei der Krankenkasse auch selbst beantragen. Wie die Eltern einbezogen werden, besprechen wir gemeinsam.

  5. Schweigepflicht

    Was in der Therapie besprochen wird, bleibt vertraulich. Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht, auch gegenüber Schule, Jugendamt oder Ausbildungsbetrieb. Mit Jugendlichen bespreche ich, was an die Eltern weitergegeben wird.

    Ausnahmen gibt es nur, wenn eine akute Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht. Auch dann versuche ich, das vorher mit Ihnen oder Ihrem Kind zu besprechen.

Termin über die Terminservicestelle

Gesetzlich Versicherte bekommen über die 116 117 auch ohne Überweisung einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde, allerdings nicht unbedingt in dieser Praxis.

In einer akuten Krise?

Die Praxis ist keine Notfallstelle. Hier erhalten Sie sofort Hilfe:

  • Notruf: 112
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
  • Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche (Mo–Sa, 14–20 Uhr): 116 111
  • Elterntelefon der Nummer gegen Kummer: 0800 111 0 550
  • TelefonSeelsorge (rund um die Uhr): 116 123